Die Steinigung war im Islam sozusagen nur ein von der neuen muslimischen Gemeinde vorübergehend übernommenes und dem jüdischen Recht entlehntes Prinzip vor der Offenbarung von Vers 2 der Sure an-Nûr, die es endgültig aufhob, und muss daher nur als vorübergehend angesehen werden Mittel der sozialen Normalisierung, die an eine bestimmte Zeit, einen bestimmten Ort und eine bestimmte Entwicklung gebunden sind Individuelle, regionale, Stammes-, Gewohnheits- oder Ahnenhandlungen müssen nicht mehr in der Verantwortung der muslimischen Religion liegen.